MAN SE

Compliance

Zu Beginn des Jahres 2006 trat bei MAN ein »Code of Conduct« für alle Mitarbeiter in Kraft; gleichzeitig wurde ein Compliance Board eingerichtet. Der Code of Conduct, ein Verhaltenskodex, der auf dem Leitbild der MAN Gruppe aufbaut (einsehbar unter www.man.eu), legt wichtige Grundregeln für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fest, dient der Orientierung und enthält Mindeststandards, die für jeden Mitarbeiter der MAN Gruppe weltweit verbindlich sind. Ziel der Verhaltensrichtlinie ist es, den Mitarbeitern bei rechtlichen und ethischen Herausforderungen in ihrer täglichen Arbeit zur Seite zu stehen, Orientierung zu schaffen und richtiges Verhalten zu fördern. Ebenfalls 2006 wurde ein Compliance Board eingerichtet, das sich aus den Leitern der Bereiche Controlling, Kommunikation, Personal, Recht und Revision zusammensetzt. Das Compliance Board befasst sich mit den Fragen und der Weiterentwicklung des Code of Conduct sowie Grundsatzfragen zur Compliance in der MAN Gruppe und veranlasst Schulungen sowie Untersuchungen. Das Compliance Board hat für Hinweise zu möglichen Compliance-Verstößen und Fragen eine Hotline eingerichtet. Zudem wurde ein externer Ombudsmann bestellt, der Hinweise auf mögliches Fehlverhalten von Mitarbeitern aufnimmt, bewertet und – bei entsprechendem Wunsch unter Wahrung der Anonymität des Hinweisgebers – an das Compliance Board zur weiteren Untersuchung weiterleitet.

Im Jahr 2008 wurden Führungskräfte und Mitarbeiter intensiv zu Fragen und Vorgehensweisen im Rahmen der Einhaltung der Gesetze geschult. Alle Führungskräfte absolvierten ein verpflichtendes Web-based Training, das nun auf weitere Mitarbeitergruppen ausgedehnt wird. Zusätzlich fanden zahlreiche Schulungen in relevanten Abteilungen vor Ort statt. Die Einhaltung des »Code of Conduct« wird von der Konzernrevision überwacht. Im Mai 2009 durchsuchte die Staatsanwaltschaft München I im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens Büroräume der MAN SE und MAN Nutzfahrzeuge AG in München sowie Niederlassungen der MAN Truck & Bus Deutschland. Es bestand der Verdacht, dass zwischen 2002 und 2005 insbesondere im Zusammenhang mit dem Verkauf von Nutzfahrzeugen unzulässige Berater- beziehungsweise Provisionszahlungen erfolgten. MAN leitete unverzüglich Maßnahmen ein, um in umfassender Kooperation mit den Ermittlungsbehörden die erhobenen Vorwürfe rasch und in vollem Umfang aufzuklären.

MAN begann unverzüglich mit internen Ermittlungen durch externe Anwälte sowie Steuerexperten und mit der Umsetzung von fünf Sofortmaßnahmen zur Aufklärung der Bestechungsvorwürfe und zur Verbesserung der Korruptionsabwehr bei MAN:

  1. Information der Staatsanwaltschaft bei eventuell künftigen Compliance-Fällen
  2. Untersuchung und Stärkung der Compliance-Organisation
  3. Personelle Stärkung der Revision
  4. Überprüfung von Organisation und Prozessen des Nutzfahrzeugvertriebs
  5. Dialog mit Anti-Korruptionsexperten von Nichtregierungsorganisationen (NGOs).

Kontakt

Olaf Schneider

Chief Compliance Officer

Ungererstraße 69

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Postfach 40 13 47

80713 München

 

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