Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte 2005
Personen, die bei einem Emittenten von Aktien Führungsaufgaben wahrnehmen, sind gemäß § 15a WpHG verpflichtet, sowohl dem Emittenten als auch der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitzuteilen, wenn sie eigene Geschäfte mit Aktien des Unternehmens oder sich auf diese Aktien beziehenden Finanzinstrumenten tätigen. Die gleiche Pflicht trifft bestimmte mit den genannten Führungspersonen in enger Beziehung stehende Personen.
Die MAN AG veröffentlicht die ihr zugegangenen Meldungen auf dieser Internetseite.
Mitteilungen über Geschäfte von Führungspersonen nach § 15a WpHG im Jahr 2005:
| Darum und Ort der Transaktion | 04.04.2005, München |
| Mitteilungspflichtiger | Håkan Samuelsson |
| Grund der Mitteilungspflicht | Person mit Führungsaufgaben / Vorsitzender des Vorstands |
| Emittent | MAN Aktiengesellschaft, Ungererstraße 69, 80805 München |
| Angaben zur Transaktion | |
| ISIN Basisinstrument | DE0005937007 |
| Bezeichnung des Basisinstruments | Stammaktie der MAN Aktiengesellschaft |
| Geschäftsart | Kauf |
| Preis (in €) | 35,05 |
| Stückzahl | 1.500 |
| Geschäftsvolumen | 52.575,00 € |

