FAQ zur
Hauptversammlung 2010
Wann und wo findet die Hauptversammlung 2010 statt?
Die Hauptversammlung 2010 der MAN SE findet am Donnerstag, den 1. April 2010, 10.00 Uhr, im ICM Internationales Congress Center München, Am Messesee 6, Messegelände, 81829 München statt.
Wann wird die Tagesordnung veröffentlicht?
Die Einladung zur Hauptversammlung wurde am 18. Februar 2010 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Mit dem Tag der Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger steht die Einladung auch auf unserer Homepage zur Verfügung.
Wie erhalten Aktionäre eine Eintrittskarte für die Hauptversammlung?
Jeder Aktionär erhält mit der Einladung zur Hauptversammlung von den Depotbanken ein Antwortformular, mit dem er eine Eintrittskarte für sich oder einen Vertreter anfordern oder (falls die Depotbank dies anbietet) seine Bank mit der Vertretung seines Stimmrechtes beauftragen kann.
Wie können Aktionäre an der Hauptversammlung teilnehmen?
Nur Stammaktien sind teilnahme- und stimmberechtigt. Mit den Vorzugsaktien ist satzungsgemäß kein Stimmrecht, aber ein Teilnahmerecht verbunden.
Die Teilnahme an der Hauptversammlung und ggf. die Ausübung des Stimmrechts setzen voraus, dass sich die Aktionäre bis spätestens zum Ablauf des 25. März 2010 (24.00 Uhr) bei uns angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 11. März 2010 (0.00 Uhr) beziehen und uns unter der nachstehenden Adresse zugegangen sein:
MAN SE
c/o Computershare HV-Services AG
Prannerstraße 8
80333 München
Fax +49. 89. 30903-74675
E-Mail anmeldestelle@computershare.de
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte ausüben lassen wollen, werden gebeten, möglichst frühzeitig Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihren depotführenden Instituten anzufordern. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen von der jeweiligen Depotbank an uns versendet. Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihren depotführenden Instituten angefordert haben, brauchen insoweit nichts weiter zu veranlassen.
Kann ich meine Aktien nach der Anmeldung zur Hauptversammlung veräußern?
Auch nach erfolgter Anmeldung können Sie über Ihre Aktien frei verfügen. Änderungen Ihres Bestandes an MAN-Aktien nach dem 11. März 2010, 0.00 Uhr, werden für die Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung nicht berücksichtigt. Der Dividendenanspruch bezieht sich allerdings weiterhin auf die Aktionärseigenschaft am Tag der Hauptversammlung.
Sie haben keine Einladung zur Hauptversammlung erhalten. Was können Sie tun?
Der Versand der Einladungen zur Hauptversammlung erfolgt bei Inhaberaktien über die Depotbanken. Falls Sie bis zum 18. März 2010 keine Einladung erhalten haben sollten, wenden Sie sich bitte an Ihre Depotbank.
Kann ein Aktionär sein Stimmrecht ausüben, ohne selbst an der Hauptversammlung teilzunehmen?
Wenn Sie nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten (und auch keinen Dritten zur persönlichen Teilnahme an der Hauptversammlung bevollmächtigt haben), bieten wir Ihnen die Möglichkeit der Stimmrechtsvertretung durch Mitarbeiter unserer Gesellschaft an. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nach Ihren Weisungen abzustimmen.
Sie können diese Stimmrechtsvertreter schriftlich oder per Internet beauftragen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im „HV-Informationsblatt“ .
Ferner ist es möglich, einem Kreditinstitut oder einer Aktionärsvereinigung eine Vollmacht zur Vertretung Ihrer Stimmrechte zu erteilen. Sie sollten sich allerdings vergewissern, ob das betreffende Kreditinstitut oder die Aktionärsvereinigung Ihre Stimmrechte zur Vertretung annimmt.
Kann ein Aktionär sein Stimmrecht auch in der Hauptversammlung übertragen?
Ein Aktionär, der vorzeitig die Hauptversammlung verlässt, aber möchte, dass sein Stimmrecht trotzdem weiter vertreten wird, kann sein Stimmrecht auf einen anderen Versammlungsteilnehmer übertragen oder sich durch Mitarbeiter unserer Gesellschaft vertreten lassen. Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter unserer Gesellschaft können Sie bis kurz vor Ende der Generaldebatte an den hierfür vorgesehenen Schaltern im Ein-/
Ausgangsbereich erteilen.
Wird die Hauptversammlung im Internet übertragen?
Alle Aktionäre und die interessierte Öffentlichkeit können die Hauptversammlung auf Anordnung des Versammlungsleiters am 1. April 2010 ab 10.00 Uhr in voller Länge im Internet verfolgen.
Nach der Hauptversammlung stehen auf unserer Homepage die Eröffnung durch den Versammlungsleiter sowie die Rede des Sprechers des Vorstands für ca. drei Monate als Aufzeichnung zur Verfügung.
Wo können Aktionäre Gegenanträge einsehen?
Anträge von Aktionären zur Tagesordnung unserer Hauptversammlung, die gemäß Aktiengesetz zu veröffentlichen sind, können auf unserer Homepage eingesehen werden.

